Fragen & Antworten

  1. Wann erreichen Sie uns?
  2. Aus welchem Land werden die Fahrzeuge importiert?
  3. Gibt es Unterschiede bei der Ausstattung gegenüber den deutschen Modellen?
  4. Wie sieht es mit der Garantie aus?
  5. Werden EU-Fahrzeuge mit minderwertigerer Technik und Ausstattung produziert?
  6. Ist eine Inzahlungnahme meines Altfahrzeuges möglich?
  7. Welche zusätzlichen Kosten habe ich als Käufer?
  8. Mit welcher Serienbereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?
  9. Wann erfolgt die Bezahlung des Fahrzeuges?
  10. Ist eine Anlieferung des Fahrzeuges zum Käufer möglich?
  11. Bekommt der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung?
  12. Wie lange sind die Lieferzeiten bei EU-Fahrzeugen?
  13. Wie werden die Liefertermine für EU-Fahrzeuge ermittelt?
  14. Warum gibt es nach der Bestellung keine genauen Angaben zum Liefertermin?
  15. Werden die angegebenen Lieferzeiten eingehalten?
  16. Werden die Fahrzeuge zulassungsfertig geliefert?
  17. Ist eine Finanzierung des Fahrzeuges möglich?
  18. Wieso kommt es während des Jahres zu Preisänderungen?

  1. Wann erreichen Sie uns?

    Unser Verkaufsbüro ist Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.

    Die Werkstatt ist Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie da.


  2. Aus welchem Land werden die Fahrzeuge importiert?

    Aus Quellenschutzgründen können wir Ihnen diese Frage im Vorfeld leider nicht beantworten. Zudem variiert das Herkunftsland unserer Fahrzeuge je nach Verfügbarkeit. Wir importieren die Fahrzeuge stets aus den EU-Ländern und bestellen die Fahrzeuge hier bei verschiedenen Lieferanten.


  3. Gibt es Unterschiede bei der Ausstattung gegenüber den deutschen Modellen?

    Die Qualität, Verarbeitung und Technik ist stets identisch. Der Ausstattungsumfang kann aber von den deutschen Modellen abweichen. Um eventuelle Abweichungen zu erkennen, empfiehlt es sich die angegebene Serienausstattung mit einem deutschem Händlerprospekt abzugleichen. Teilweise sind die Fahrzeuge aus dem europäischem Ausland auch besser ausgestattet, als die deutschen Modelle.


  4. Wie sieht es mit der Garantie aus?

    Sie haben als Besitzer eines EU-Fahrzeuges selbstverständlich die gleichen Garantie- und Serviceansprüche wie bei einem deutschem Modell auch. Die Herstellergarantie beträgt für alle Neufahrzeuge mindestens 24 Monate, bei asiatischen und koreanischen Fahrzeugen sogar bis zu 84 Monate. Um Garantie- und Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie bei jeder beliebigen Vertragswerkstatt vorstellig werden.  Eine vorherige Rücksprache mit uns ist dabei nicht notwendig. Sollten Sie eine Garantieverlängerung wünschen, können Sie diese vor Ablauf der Werksgarantie, bei uns abschließen.


  5. Werden EU-Fahrzeuge mit minderwertigerer Technik und Ausstattung produziert?

    Nein, es gibt keinen Unterschied zu den deutschen Modellen. Dieses Argument wird aber gerne von manchem Vertragshändler zum Anlass genommen, um so den Kunden zu verunsichern und um diesen zum Kauf, des meist deutlich teurerem deutschem Modell zu bewegen. Alle Fahrzeuge laufen vom gleichen Produktionsband, denn für die Fahrzeugindustrie wäre es mehr Kostenaufwand, einzelne Fahrzeuge mit anderen Baugruppen auszustatten, als es effektive Einsparungen bringen würden.


  6. Ist eine Inzahlungnahme meines Altfahrzeuges möglich?

    Selbstverständlich ist eine Inzahlungnahme Ihres Altfahrzeuges möglich. Gerne kaufen wir Ihren Gebrauchtwagen zum aktuellem DAT Händler-Einkaufswert (www.dat.de) auf. Die Höhe des Einkaufswertes richtet sich nach dem bei DAT ermitteltem Wert und einer Begutachtung des Fahrzeuges in unserer Werkstatt. Die Kosten für die Beseitigung, eventuell vorhandener Schäden oder ausstehender Reparaturen am Fahrzeug, werden dabei in Abzug gebracht.


  7. Welche zusätzlichen Kosten habe ich als Käufer?

    Die angegebenen Preise in den Fahrzeugangeboten enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%), Überführungskosten bis zu unserem Standort, die Fahrzeugpapiere sowie ein abgestempeltes Serviceheft. Der Käufer übernimmt bei uns sein Fahrzeug zulassungsfertig. Möchte der Käufer das Fahrzeug dann zu seinem Wohnort überführen, wird ggf. lediglich ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, welches er über seine Versicherungsagentur beantragen kann. Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen und die Zulassung des Fahrzeuges auf den Käufer, sind nicht im Preis des Fahrzeugangebotes enthalten.


  8. Mit welcher Serienbereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?

    Sämtliche Fahrzeuge werden mit Sommerbereifung ausgeliefert, einzige Ausnahme sind Geländefahrzeuge (SUV’s), diese werden teilweise ab Werk, mit Ganzjahresbereifung ausgestattet.


  9. Wann erfolgt die Bezahlung des Fahrzeuges?

    Bei Abschluß des Kaufvertrages oder einer Verbindlichen Bestellung wird von uns keine Anzahlung von Kunden mit Deutschem Wohnsitz verlangt. Die Bezahlung des Fahrzeuges erfolgt prinzipiell erst wenn dieses abholbereit ist.

    Zur Bezahlung des Kaufpreises gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Barzahlung

    Sie bezahlen den Kaufpreis bei Fahrzeugabholung in bar.

    Vorabüberweisung

    Sie können den Kaufpreis ganz bequem vor Abholung des Fahrzeuges auf unser Konto überweisen.

    Überweisung und Barzahlung

    Sie können eine Anzahlung des Kaufpreises auf unser Konto überweisen und den Restbetrag bei Fahrzeugabholung in bar mitbringen.

    Finanzierung

    Abwicklung komplett über uns in Zusammenarbeit mit unserer Partnerbank, wahlweise mit oder ohne Anzahlung.

    Bei Überweisungen sind die Banklaufzeiten zu beachten, da eine Übergabe des Fahrzeuges erst möglich ist, wenn der Kaufpreis unserem Konto gutgeschrieben ist.


  10. Ist eine Anlieferung des Fahrzeuges zum Käufer möglich?

    Gerne können wir Ihnen das Fahrzeug bundesweit anliefern. Bei einer Fahrzeuganlieferung belaufen sich die Kosten bei normalen PKW’s zwischen 290,- € und 450,- € (Van’s und Geländewagen auf Anfrage).


  11. Bekommt der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung?

    Eine schriftliche Auftragsbestätigung wird von uns nicht versendet. Sobald wir den Kaufvertrag oder die Verbindliche Bestellung, mit der Unterschrift des Käufers wieder erhalten haben, wird das Fahrzeug bei einem unserer Lieferanten bestellt.


  12. Wie lange sind die Lieferzeiten bei EU-Fahrzeugen?

    Dies hängt ganz stark davon ab, wie die Auslastung des Herstellers ist und wie die Produktionsplätze mit dem Bezugsland vereinbart sind. Lieferfristen können während dem Jahr stark variieren. Der Großteil (ca. 95%) der Liefertermine können aber eingehalten werden. Gerade in den Monaten Januar bis April sind die Produktionsplätze am stärksten begehrt und dies führt automatisch zu längeren Lieferzeiten.


  13. Wie werden die Liefertermine für EU-Fahrzeuge ermittelt?

    Angegebene Liefertermine sind prognostizierter Termine unserer Lieferanten, welche sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen, aus der Bestellung des Vertragshändlers nach freien Kontingenten, dem Produktionstermin, der Auslieferung des Herstellers, dem Transport zum Generalimporteur, der Lieferung ins Zentrallager, der Lieferung zum ausländischem Vertragshändler, dem Transport zu unserem Lieferanten und der Lieferung zu unserem Standort. Dies sind keine festen Termine und können nach vorne oder hinten variieren. Das kann verschiedene Ursachen haben wie z.B. saisonbedingte Bestellspitzen, Werksferien der Hersteller, Modelländerungen und technische Probleme beim Hersteller. Damit wir unseren Kunden EU-Fahrzeuge zu günstigen Preisen anbieten können, ist es auch wichtig die Fahrzeuge kostengünstig zu transportieren. Daher können die Fahrzeuge vom Ausland nur mit kompletten LKW-Zügen transportiert werden (8 Fahrzeuge). Folglich kann es sein, dass ein bestellter PKW etwas länger bei einem ausländischem Vertragshändler steht, ehe wir das Fahrzeug bei unserem Lieferanten abholen können. Erst bei Anlieferung bei unseren Lieferanten bekommen wir die Information, dass das bestellte Fahrzeug eingetroffen ist. Daher bitten wir Sie, bevor Sie eine Lieferterminanfrage bei uns starten, den unverbindlichen Liefertermin abzuwarten, da bis zu dem Ablauf dieses Termins keine Auskünfte möglich sind.


  14. Warum gibt es nach der Bestellung keine genauen Angaben zum Liefertermin?

    Das ist eine Frage die sehr häufig gestellt wird. Natürlich erhalten wir einen vorläufigen unverbindlichen Liefertermin unserer Lieferanten, die unsere Fahrzeuge beim Hersteller ordern. Diese Termine sind aber nicht fix und können sich während der Bestellzeit ändern. Dies hängt von vielen Faktoren ab wie: der Auslastung des Herstellers, die vereinbarten Quoten von dem Bezugsland werden überschritten, die Produktionsplätze von den Vertragshändlern werden überschritten und manchmal werden bei Bedarf durch den Hersteller, auch Produktionsplätze aus den Ländern entzogen, wo die Autos am günstigsten in Europa zu kaufen sind, selbst wenn der Platz schon einem Kunden zugeteilt wurde. Auch Änderungen in der Motorisierung und Ausstattung können zu veränderten Lieferzeiten führen, welche der Käufer bestätigt bekommen hat.


  15. Werden die angegebenen Lieferzeiten eingehalten?

    Wie jeder andere Neuwagenhändler sind auch wir abhängig vom Erzeuger des Fahrzeuges, wie auch von unseren Lieferanten und Speditionen. 95% unserer Fahrzeuge können wir innerhalb der vereinbarten Fristen liefern. Leider gibt es vereinzelt immer wieder Situationen, wo es aufgrund von Modellumstellungen, begrenzten Produktionsquoten, erhöhten Bestellaufkommen des jeweiligen betroffenen Modells, Veränderungen in der Ausstattung und der Motorisierung, usw. zu verlängerten Lieferzeiten kommen kann. So kann es sein, dass Kunden länger auf Ihr Fahrzeug warten müssen, als ursprünglich vom Hersteller angedacht war. Sie können davon ausgehen, dass uns ausschließlich nur an schnell ausgelieferten Fahrzeugen gelegen ist, und wir nur Informationen der Industrie und Importeure, bezüglich der Lieferzeiten weiterleiten können. Wenn einmal ein Fahrzeug dabei ist, welches länger dauert als vereinbart, so bedauern wir dies sehr.


  16. Werden die Fahrzeuge zulassungsfertig geliefert?

    Ja, Sie bekommen Ihr Fahrzeug mit allen für die Zulassung benötigten Papieren geliefert. Für Fahrzeuge ohne eine Zulassung bekommen Sie ein COC-Papier und für Fahrzeuge mit Export- oder Tageszulassung bekommen Sie die ausländischen Fahrzeugpapiere und zusätzlich ein Datenblatt für Ihre Zulassungsstelle. Ein COC-Papier ist nur bei Fahrzeugen vorgeschrieben, die bisher in keinem Mitgliedsstaat der EU zugelassen waren.


  17. Ist eine Finanzierung des Fahrzeuges möglich?

    Eine Finanzierung Ihres neuen Fahrzeuges, über unsere Partnerbank, können wir Ihnen selbstverständlich anbieten. Bei Fragen zu aktuellen Zinssätzen und Konditionen kontaktieren Sie uns bitte. Wenn wir für Sie eine Anfrage zur Finanzierung stellen, erhalten wir innerhalb von 1 Stunde eine Entscheidung der Bank.


  18. Wieso kommt es während des Jahres zu Preisänderungen?

    Fahrzeugpreise im EU-Fahrzeughandel sind Tagespreise und können sich entsprechend häufig ändern.

    Das sich die Preise nach oben oder auch nach unten ändern hat verschiedene Gründe.

    • Dies kann an Währungsschwankungen liegen, da einige EU-Länder nicht an der Währungsunion teilnehmen.
    • Die Hersteller/Generalimporteure haben monatlich unterschiedliche Aktionen mit verschiedenen Rabatten und Subventionen.
    • Die Rabattsituation kann sich laufend ändern, wenn es zu einer erhöhten oder sinkenden Nachfrage kommt.
    • Wenn der Hersteller/Generalimporteur kurzfristige (immer bis auf Widerruf) Aktionen auf bestimmte Modellreihen und Motorisierungen ausschüttet.
    • Wenn es zu inflatorischen Preiserhöhungen der Hersteller kommt (In der Regel 1 bis 2 Mal im Jahr)
    • Wenn einige Hersteller und Importeure gewisse Rabatte und Aktionen abhängig von diversen Vorgaben machen und Preise nur gewähren, wenn beispielsweise:
      • Eine Zusatzgarantie dazu gekauft wird.
      • Eine "Eroberungsprämie" ausgeschüttet wird, nur mit Kopie vom Fahrzeugschein und Foto vom Altfahrzeug möglich.
      • Diverse Optionspakete dazu gekauft werden, damit es den Nachlass in voller Höhe gibt.
      • Eine Zulassung auf eine gewisse Person oder Berufsgruppe vorgesehen ist.
      • usw.

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